Chormusik in Zeiten von Corona

Durch die Corona-Pandemie unterliegen auch wir im Gesangverein gesetzlichen Regelungen, die wir beachten und umsetzen. 

Für unsere Präsenzproben gelten zurzeit folgende Corona-Regelungen. 

Hauptchor:

  • Teilnehmer müssen 2-fach geimpft und aktuell getestet sein
    oder 3-fach geimpft (geboostert) und aktuell getestet sein.
  • Die allgemeinen Hygienevorschriften hängen vor Ort aus und müssen beachtet werden.


Kinderchor:

  • Es gelten die gleichen Regeln wie für den Schulunterricht. Es dürfen nur  Kinder teilnehmen, die über einen Nachweis verfügen, dass keine Infektion vorliegt (Nachweis möglich durch Schultestung).

Bleiben Sie gesund!

Mit dem Link geht es zu “Corona-Hessen”, der Homepage des Landes Hessen.